§17 Auflösung des Vereins, Änderung des Vereinszwecks
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.
Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
(2) Eine Änderung des Vereinszwecksbedarf der Beschlussfassung durch alle Vereinsmitglieder.
(3) Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins nach Abdeckung etwaiger Verbindlichkeiten an den Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN), Hof Huppenhardt, 53804 Much, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§18 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung wurde von der Gründungsversammlung/Mitgliederversammlung am
8. Dezember 2012 beschlossen und tritt am Tag nach der Gründung in Kraft.